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02.09.2013
Kartellfreigabe für die geplante Übernahme der GSW Immobilien AG erteilt
Corporate News: Kartellfreigabe für die geplante Übernahme der GSW Immobilien AG erteilt
Deutsche Wohnen AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
02.09.2013 / 16:46
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Corporate News
Kartellfreigabe für die geplante Übernahme der GSW Immobilien AG erteilt
Frankfurt/Berlin, 02. September 2013 Am 30. August 2013 erteilte das
Bundeskartellamt der Deutsche Wohnen AG die Freigabe zur beabsichtigten
Übernahme der GSW Immobilien AG.
Die Deutsche Wohnen AG hatte am 20. August 2013 bekannt gegeben, dass sie
ein öffentliches Umtauschangebot für alle ausstehenden Aktien der GSW
Immobilien AG abgeben wird. Durch diesen Zusammenschluss würde eine
führende deutsche Wohnimmobiliengesellschaft entstehen, die über ein
Portfolio von ca. 150.000 Wohneinheiten mit einem Gesamtwert von ca. 8,5
Mrd. Euro verfügt (per 30. Juni 2013).
Die Deutsche Wohnen
Die Deutsche Wohnen ist eine der größten börsennotierten
Wohnungsgesellschaften Deutschlands, deren operativer Fokus auf der
Bewirtschaftung und Entwicklung ihres Wohnungsbestands liegt. Das Portfolio
umfasst zum 30. Juni 2013 insgesamt rund 90.600 Einheiten, davon rund
89.500 Wohneinheiten und rund 1.100 Gewerbeeinheiten. Die Gesellschaft ist
im MDAX der Deutschen Börse gelistet und wird zudem in den wesentlichen
Indizes EPRA/NAREIT und GPR 250 geführt.
Disclaimer
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Tausch noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von GSW Immobilien-Aktien
dar. Auch stellt diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zum Kauf von Deutsche Wohnen Aktien dar. Die endgültigen
Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende
Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage
mitgeteilt. Die Deutsche Wohnen AG behält sich vor, in den endgültigen
Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den
hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von GSW
Immobilien-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden
Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie
wichtige Informationen enthalten werden.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein
Übernahmeangebot in den USA oder jeder anderen Rechtsordnung unterbreitet
werden, in der dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde.
Das Angebot findet unter Ausschluss der Nutzung des Postwegs oder anderer
Mittel oder Instrumente des inländischen oder internationalen
Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder Internet) in
den USA sowie von Einrichtungen einer Wertpapierbörse in den USA statt.
Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender
Unterlagen auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung,
Weiterleitung, oder Übermittlung in den oder in die oder aus den USA
ausgeschlossen.
Die Deutsche Wohnen Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften
des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei
einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Deutsche
Wohnen-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie
anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen
Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet keine
Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Deutsche Wohnen-Aktien
gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in den USA statt. Es findet
kein öffentliches Angebot in den USA statt. Die Deutsche Wohnen Aktien
dürfen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, auch nicht an Personen in den
USA verkauft oder diesen angeboten werden.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Deutsche Wohnen AG oder für sie
tätige Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während
oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar GSW
Immobilien-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen.
Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares
Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf GSW
Immobilien-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu
Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen
erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht,
soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer
anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten
sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'werden',
'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon
ausgehen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der
Deutsche Wohnen AG und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum
Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen
Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Wohnen AG und die
mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben,
treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die
meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich
der Deutsche Wohnen AG oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse
oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
angegebenen oder enthaltenen abweichen können.
Kontakt:
+49 (0)30 / 89786 - 551
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