Vergütung
Der Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE vereinbart die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft nach Maßgabe des folgenden, vom Aufsichtsrat am 19. März 2024 beschlossenen und von der Hauptversammlung am 6. Mai 2024 gebilligten Vergütungssystems. |
System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Deutsche Wohnen SE |
Gemäß § 162 AktG i.V.m. Artikel 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO haben Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2023 den Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat gewährte und geschuldete Vergütung („Vergütungsbericht“) erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Berlin, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich erforderlichen Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. |
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 |
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 |
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 |