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Entsprechenserklärung der Deutsche Wohnen SE zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE („Gesellschaft“) haben sich mit der Erfüllung der Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) sorgfältig befasst und geben folgende Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 des Aktiengesetzes ab:

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom März 2024 hat die Gesellschaft sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der am 27. Juni 2022 veröffentlichten Fassung, mit Ausnahme von G.10 entsprochen und sie wird den Empfehlungen des Kodex mit Ausnahme von G.10 künftig entsprechen.

  • G.10
    Der Empfehlung G.10 wurde und wird nicht entsprochen. Gemäß der Empfehlung G.10 Satz 1 sollen die einem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert durch die Gesellschaft gewährt werden. Gemäß dem von der Hauptversammlung am 2. Juni 2022 gebilligten Vergütungssystem und dem der Hauptversammlung am 6. Mai 2024 vorgelegten, angepassten Vergütungssystem erhalten die Vorstände ihre Vergütung vollständig in bar ausgezahlt.

Berlin, 02. März 2025

Für den Vorstand                   Für den Aufsichtsrat
     
Lars Urbansky   Dr. Fabian Heß
Vorstandsvorsitzender   Aufsichtsratsvorsitzender