Entsprechenserklärung der Deutsche Wohnen SE zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE („Gesellschaft") haben sich mit der Erfüllung der Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex") sorgfältig befasst und geben im März 2024 folgende Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 des Aktiengesetzes ab:
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2023 hat die Gesellschaft sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der am 27. Juni 2022 veröffentlichten Fassung, mit Ausnahme von G.7 Satz 1, G.8 und G.10 entsprochen und sie wird den Empfehlungen des Kodex mit Ausnahme von G.10 künftig entsprechen.
- G.7 Satz 1 und G.8
Gemäß G.7 Satz 1 DCGK soll der Aufsichtsrat die Leistungskriterien für das bevorstehende Geschäftsjahr festlegen. G.8 DCGK bestimmt, dass eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll. Um den Gleichlauf der Vorstandsincentivierung mit der zwischenzeitlich angepassten Kennzahlensystematik für die Unternehmenssteuerung weiterhin sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat beschlossen, das bislang verwendete Leistungskriterium DW-Group FF0 sowohl in den laufenden LTI-Tranchen als auch für die STl-Zusagen und LTI-Tranchen 2024 ff. durch das der angepassten Kennzahlensystematik für die Unternehmenssteuerung entnommene Leistungskriterium DW-Adj. EBT zu ersetzen. Somit wird eine Abweichung von der Kodexempfehlung G.7 Satz 1 DCGK erklärt. Im Hinblick auf die Ersetzung des Leistungskriteriums in den noch laufenden LTI-Tranchen 2022 und 2023 (unter Beibehaltung der CAGR-Zielvorgabe) wird eine Abweichung von der Kodexempfehlung G.8 DCGK erklärt.
- G.10
Der Empfehlung G.10 wurde und wird nicht entsprochen. Gemäß der Empfehlung G.10 Satz 1 sollen die einem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert durch die Gesellschaft gewährt werden. Gemäß dem von der Hauptversammlung am 2. Juni 2022 gebilligten Vergütungssystem und dem der Hauptversammlung am 6. Mai 2024 vorzulegenden, angepassten Vergütungssystem erhalten die Vorstände ihre Vergütung vollständig in bar ausgezahlt.
Berlin, im März 2024
Für den Vorstand |
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Für den Aufsichtsrat |
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gez. Lars Urbansky |
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gez. Dr. Fabian Heß |
Vorstandsvorsitzender |
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Aufsichtsratsvorsitzender |