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09.03.2011
Deutsche Wohnen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
STIMMRECHTSANTEILE: Deutsche Wohnen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Deutsche Wohnen AG
09.03.2011 14:14
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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1. Korrektur der Stimmrechtsmitteilungen vom 3. Januar 2007 (veröffentlicht
in der Börsen-Zeitung vom 5. Januar 2007)
1.1 Die HBOS plc., Edinburgh, Vereinigtes Königreich, hat uns am 4. März
2011 gemäß §§ 21 Abs. 1 und 22 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil
der HBOS plc. an der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt, Deutschland, ISIN:
DE000A0HN5C6 am 27. September 2006 die 5 % Meldeschwelle des § 21 Abs. 1
WpHG überschritten hat und zu diesem Tag 5,03% (d.h. 1.006.133 Stimmrechte)
beträgt. Davon sind der HBOS plc. 5,03 % (d.h. 1.006.133 Stimmrechte) gemäß
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.
1.2 Die HBOS Insurance & Investment Group Limited, London, Vereinigtes
Königreich, hat uns am 4. März 2011 gemäß §§ 21 Abs. 1 und 22 WpHG
mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der HBOS Insurance & Investment
Group Limited an der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt, Deutschland, ISIN:
DE000A0HN5C6 am 27. September 2006 die 5 % Meldeschwelle des § 21 Abs. 1
WpHG überschritten hat und zu diesem Tag 5,03% (d.h. 1.006.133 Stimmrechte)
beträgt. Davon sind der HBOS Insurance & Investment Group Limited 5,03 %
(d.h. 1.006.133 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 1 Satz 2
WpHG zuzurechnen.
2. Stimmrechtsmitteilungen gem. §§ 21, 22 WpHG
2.1 Die HBOS plc., Edinburgh, Vereinigtes Königreich, hat uns am 4. März
2011 gemäß §§ 21 Abs. 1 und 22 WpHG mitgeteilt, dass die HBOS plc. am 6.
August 2007 die 5% und die 3% Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG unterschritten
hat und an diesem Tag 0,00% der Stimmrechte (0 Stimmrechte) an der Deutsche
Wohnen AG, Frankfurt, Deutschland, ISIN: DE000A0HN5C6 hielt.
2.2 Die HBOS Insurance & Investment Group Limited, London, Vereinigtes
Königreich, hat uns am 4. März 2011 gemäß §§ 21 Abs. 1 und 22 WpHG
mitgeteilt, dass die HBOS Insurance & Investment Group Limited am 6. August
2007 die 5% und die 3% Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG unterschritten hat und
an diesem Tag 0,00% der Stimmrechte (0 Stimmrechte) an der Deutsche Wohnen
AG, Frankfurt, Deutschland, ISIN: DE000A0HN5C6 hielt.
3. Rücknahme der Stimmrechtsmitteilungen vom 3. Januar 2007 (veröffentlicht
in der Börsen-Zeitung vom 5. Januar 2007)
Die Insight Investment Management (Global) Limited, London, Vereinigtes
Königreich und die Insight Investment Management Limited, London,
Vereinigtes Königreich, haben uns am 4. März 2011 die Rücknahme ihrer am 3.
Januar 2007 gemäß §§ 21, 22 WpHG vorgenommenen Stimmrechtsmitteilungen
(veröffentlicht in der Börsen-Zeitung vom 5. Januar 2007) bezüglich der
Deutsche Wohnen AG, Frankfurt, Deutschland, ISIN: DE000A0HN5C6 mitgeteilt.
Diese Mitteilungen sind deshalb zurückzunehmen, weil versehentlich eine
Überschreitung der 5% Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG am 28. Dezember
2006 angezeigt wurde, obwohl tatsächlich keine der Gesellschaften an diesem
Tag eine meldepflichtige Beteiligung an der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt,
Deutschland, ISIN: DE000A0HN5C6 hielt.
09.03.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Wohnen AG
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65929 Frankfurt
Deutschland
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