EmailMinusMobilPlusNavpfeilrunterNavpfeilrunterNavpfeilhochNavpfeillinksNavpfeilrechtsarrow_rightarrow_rightBurgermenuDownloadflogo-HexRBG-Wht-58_2FaxTelefonDokumentStandortLoginEmail_invertSucheicon_searchElement 1Schliessen

News

02.12.2015

Deutsche Wohnen AG: Bekanntmachung an die Gläubiger der Wandelschuldverschreibungen über EUR250.000.000, fällig am 22. November 2020, ausgegeben von Deutsche Wohnen AG (ISIN: DE000A1YCR02, WKN: A1YCR0) (die 'Schuldverschreibungen' und jeweils eine 'Schuldverschreibung')

DGAP-News: Deutsche Wohnen AG: Bekanntmachung an die Gläubiger der Wandelschuldverschreibungen über EUR250.000.000, fällig am 22. November 2020, ausgegeben von Deutsche Wohnen AG (ISIN: DE000A1YCR02, WKN: A1YCR0) (die 'Schuldverschreibungen' und jeweils eine 'Schuldverschreibung')

DGAP-News: Deutsche Wohnen AG / Schlagwort(e): Anleihe

2015-12-02 / 12:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Begriffe, die in dieser Bekanntmachung nicht anders definiert sind, sollen die in den Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen") zugeschriebene Bedeutung haben.

Frankfurt am Main / Berlin, 02. Dezember 2015. Deutsche Wohnen AG ("Deutsche Wohnen") gibt hiermit gemäß § 10(1) der Anleihebedingungen bekannt (die "Übernahmeangebotsbekanntmachung"), dass Vonovia SE ("Vonovia") am 1. Dezember 2015 ein freiwilliges Übernahmeangebot für die Aktien der Deutsche Wohnen durch Veröffentlichung einer entsprechenden Angebotsunterlage abgegeben hat. Vonovia bietet die Zahlung eines Geldbetrages von EUR 83,14 und die Gewährung von 7 Aktien der Vonovia je 11 zur Annahme eingereichter Aktien der Deutsche Wohnen an (das "Übernahmeangebot"). Das Übernahmeangebot kann bis zum 26. Januar 2016, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) (die "Annahmefrist") angenommen werden. Darüber hinaus kann das Übernahmeangebot während einer weiteren Annahmefrist von zwei Wochen (die "Weitere Annahmefrist") angenommen werden, wenn zum Ende der Annahmefrist die Mindestannahmequote wie in der Angebotsunterlage definiert (die "Mindestannahmequote") erreicht oder überschritten wurde und bestimmte andere Bedingungen erfüllt sind, es sei denn, auf solche Vollzugsbedingungen wurde verzichtet oder sie wurden verringert.

Gemäß § 10(3) der Anleihebedingungen hat jeder Gläubiger dieser Schuldverschreibungen ab der Veröffentlichung dieser Übernahmeangebotsbekanntmachung das Recht (zusätzlich zum regulären Wandlungsrecht) seine Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Bedingten Wandlungserklärung während der Bedingten Wandlungserklärungsfrist, die die Frist ist ab dem Tag dieser Übernahmeangebotsbekanntmachung einschließlich bis zum Annahmestichtag ausschließlich (d.h. dem letzten Tag der weiteren Annahmefrist) (die "Bedingte Wandlungserklärungsfrist"), zu einem Wandlungspreis, der nach der in § 10(3)(iii) der Anleihebedingungen festgeschriebenen Formel angepasst wird, zu wandeln.

Gemäß § 10(3)(iii) der Anleihebedingungen, werden solche Bedingten Wandlungserklärungen erst und nur dann wirksam, wenn ein Annahmeereignis eintritt. Ein "Annahmeereignis" tritt ein, wenn Vonovia eine Mitteilung über die zugegangenen Annahmeerklärungen veröffentlicht, aus der sich ergibt, dass die Mindestannahmequote erreicht wurde; ein Annahmeereignis kann jedoch nicht mehr eintreten, wenn eine andere Angebotsbedingung bereits vorher oder gleichzeitig ausgefallen ist und das Angebot daher gescheitert ist.

In Übereinstimmung mit und abhängig von den Anleihebedingungen sind die auszugebenden Aktien der Deutsche Wohnen im Fall einer Bedingten Wandlungserklärung und eines Annahmeereignisses so bald wie möglich zu liefern, spätestens jedoch fünf Handelstage nach dem Annahmeereignis. Abhängig von dem Tag, an dem ein Gläubiger eine Bedingte Wandlungserklärung abgibt, und dem Tag, an dem ein etwaiges Annahmeereignis eintritt, könnten diese Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots angedient werden. Wenn ein Gläubiger eine Bedingte Wandlungserklärung zu einem späteren Zeitpunkt während der Bedingten Wandlungserklärungsfrist abgibt, besteht das Risiko, dass die Aktien erst nach Ablauf der Zusätzlichen Annahmefrist geliefert werden (können).

Deutsche Wohnen beabsichtigt nicht, ihre Rechte gemäß § 8(2) der Anleihebedingungen auszuüben und statt der Lieferung von Wandlungsaktien einen Barbetrag zu zahlen.

Deutsche Wohnen kann, soweit nach den Anleihebedingungen erheblich, im Anschluss weitere Mitteilungen veröffentlichen.

Die Deutsche Wohnen

Die Deutsche Wohnen ist eine der führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften in Deutschland und Europa, deren operativer Fokus auf der Bewirtschaftung und Entwicklung ihres Portfolios, mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien, liegt. Der Bestand umfasst zum 30. September 2015 insgesamt 149.100 Einheiten, davon 147.000 Wohneinheiten und 2.100 Gewerbeeinheiten. Die Deutsche Wohnen ist im MDAX der Deutschen Börse gelistet und wird zudem in den wesentlichen Indizes EPRA/NAREIT und GPR 100 geführt.




Kontakt:
Telefon +49 (0)30 897 86-5413
Telefax +49 (0)30 897 86-5419
ir@deutsche-wohnen.com


2015-12-02 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de



show this