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23.12.2013

Deutsche Wohnen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP-PVR: Deutsche Wohnen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


Deutsche Wohnen AG 

23.12.2013 15:17

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



I.

Die Sun Life Financial Inc., Toronto, Kanada, hat uns gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10 % Schwelle am 06.12.2013 (Mitteilung vom 12.12.2013) Folgendes mitgeteilt:
1)
Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen − eine Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt − dient ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.
Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2)
Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
3)
Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4)
Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG (11,05% der Stimmrechte).

II.

Die Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Kanada, hat uns gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10 % Schwelle am 06.12.2013 (Mitteilung vom 12.12.2013) Folgendes mitgeteilt:
1)
Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen − eine Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt − dient ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.
Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2)
Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
3)
Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4)
Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG (11,05% der Stimmrechte).

III.

Die Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc., Wellesley Hills, USA, hat uns gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10 % Schwelle am 06.12.2013 (Mitteilung vom 12.12.2013) Folgendes mitgeteilt:

1)
Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen − eine Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt − dient ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.
Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2)
Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
3)
Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4)
Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG (11,05% der Stimmrechte).

IV.

Die Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, USA, hat uns gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10 % Schwelle am 06.12.2013 (Mitteilung vom 12.12.2013) Folgendes mitgeteilt:

1)
Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen − eine Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt − dient ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.
Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2)
Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
3)
Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4)
Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG (11,05% der Stimmrechte).

V.

Die Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, USA, hat uns gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10 % Schwelle am 06.12.2013 (Mitteilung vom 12.12.2013) Folgendes mitgeteilt:

1)
Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen − eine Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt − dient ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.
Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2)
Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
3)
Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4)
Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG (11,05% der Stimmrechte).

VI.

Die Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Boston, USA, hat uns gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10 % Schwelle am 06.12.2013 (Mitteilung vom 12.12.2013) Folgendes mitgeteilt:

1)
Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen − eine Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt − dient ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.
Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2)
Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
3)
Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4)
Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG (11,05% der Stimmrechte).

VII.

Die Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, USA, hat uns gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10 % Schwelle am 06.12.2013 (Mitteilung vom 12.12.2013) Folgendes mitgeteilt:

1)
Die Investition dient ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.
Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2)
Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Da der Meldepflichtige eine Investmentgesellschaft ist, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt, werden weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erworben, wenn der Erwerb der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint.
3)
Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4)
Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig zugerechnet nach
− § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (9,80% der Stimmrechte) und − § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG (1,26% der Stimmrechte),
(insgesamt 11,05% der Stimmrechte).



23.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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