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24.10.2012

Deutsche Wohnen führt außerordentliche HV zur Schaffung neuen genehmigten Kapitals durch

DGAP-Ad-hoc: Deutsche Wohnen führt außerordentliche HV zur Schaffung neuen genehmigten Kapitals durch


Deutsche Wohnen AG / Schlagwort(e): Sonstiges
24.10.2012 07:28

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Frankfurt am Main / Berlin, 24. Oktober 2012. Der Vorstand der Deutschen Wohnen AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, heute zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 4. Dezember 2012 in Frankfurt am Main einzuladen. Das Management der Deutschen Wohnen AG - unterstützt durch den Aufsichtsrat - möchte in dieser Hauptversammlung ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 50 % des derzeitigen Grundkapitals schaffen.
Hintergrund des Vorschlags ist, dass nach Auffassung der Deutschen Wohnen großvolumige und eine Reihe kleiner Portfolien, derzeit oder in absehbarer Zukunft zum Verkauf anstehen. Die Deutsche Wohnen sieht hier Akquisitionsmöglichkeiten und möchte ihre Chancen bei der Konsolidierung des deutschen Wohnimmobilienmarkts nutzen.

Das in der Hauptversammlung im Juni 2012 beschlossene genehmigte Kapital wurde im Rahmen der Kapitalerhöhung im Juni 2012 fast vollständig ausgenutzt. Die Erlöse aus den letzten zwei Bezugsrechtskapitalerhöhungen im November 2011 und Juni 2012 in Höhe von insgesamt ca. EUR 620 Mio. wurden mit den Akquisitionen in Düsseldorf (1.160 Wohneinheiten), den BauBeCon-Beständen (über 23.000 Wohneinheiten), Zukäufen im Großraum Berlin (rund 1.500 Einheiten) sowie der Beurkundung eines weiteren Portfolios mit rund 5.100 Wohneinheiten innerhalb eines Jahres nahezu vollständig investiert. Die Deutsche Wohnen strebt nun die Schaffung neuen genehmigten Kapitals in Höhe von 50 % des derzeitigen Grundkapitals bereits jetzt an, um weiterhin schnell und flexibel in Transaktionsprozessen agieren zu können.


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