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Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MMVO)

Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen sind nach Art. 19 der MMVO verpflichtet, Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Deutsche Wohnen SE oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenzulegen. Die Deutsche Wohnen SE veröffentlicht diese Transaktionen unverzüglich, nachdem sie dem Unternehmen mitgeteilt wurden.

Diese Regelung gilt seit dem 3. Juli 2016. Ältere Meldungen basieren auf dem davor geltenden § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Director's Dealings 2020

Datum Mitteilungspflichtiger
14.12.2020 Philip Grosse
17.08.2020 Lars Urbansky
20.07.2020 Michael Zahn
20.07.2020 Michael Zahn
20.07.2020 Michael Zahn
20.07.2020 Michael Zahn
14.07.2020 Michael Zahn
02.04.2020 Lars Urbansky
27.03.2020 Philip Grosse
27.03.2020 Henrik Thomsen