EmailMinusMobilPlusNavpfeilrunterNavpfeilrunterNavpfeilhochNavpfeillinksNavpfeilrechtsarrow_rightarrow_rightBurgermenuDownloadflogo-HexRBG-Wht-58_2FaxTelefonDokumentStandortLoginEmail_invertSucheicon_searchElement 1Schliessen

Nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MMVO) müssen Inlandsemittenten von Finanzinstrumenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen.

Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist die Gewährleistung einer vollständigen und ordnungsgemäßen Markttransparenz, die eine Voraussetzung dafür ist, dass alle Wirtschaftsakteure an integrierten Finanzmärkten teilnehmen können, und von wesentlicher Bedeutung, um Insidergeschäften und der Irreführung von Anlegern vorzubeugen.

Diese Regelung gilt seit dem 3. Juli 2016. Ältere Meldungen basieren auf dem davor geltenden § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Ad-hoc News 2014

  • 03.09.2014

    Deutsche Wohnen AG beschließt Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von ca. EUR 400 Millionen im Rahmen der geplanten Optimierung ihrer Finanzierungsstruktur, durch die sich das FFO- und das Cash-Flow-Profil signifikant verbessern

    NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. Ad hoc Deutsche Wohnen AG Schlagwort: Anleiheemission Deutsche Wohnen AG beschließt Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von voraussichtlich

    Weiterlesen
  • 23.04.2014

    Deutsche Wohnen AG: Einigung über Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung für den geplanten Abschluss des Beherrschungsvertrags zwischen Deutsche Wohnen AG und GSW Immobilien AG

    Einigung über Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung für den geplanten Abschluss des Beherrschungsvertrags zwischen Deutsche Wohnen AG und GSW Immobilien AG Frankfurt am Main / Berlin, 23. April 2014. Wie am 7. März 2014 angekündigt, beabsichtigen die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG den Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit der Deutsche

    Weiterlesen
  • 07.03.2014

    Deutsche Wohnen AG: Einigkeit über Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen Deutsche Wohnen AG und GSW Immobilien AG

    Einigkeit über Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen Deutsche Wohnen AG und GSW Immobilien AG Frankfurt am Main / Berlin, 7. März 2014 - Die Vorstände der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG haben sich am heutigen Tage jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats darauf geeinigt, einen Beherrschungsvertrag zwischen der Deutsche Wohnen

    Weiterlesen