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Nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MMVO) müssen Inlandsemittenten von Finanzinstrumenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen.

Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist die Gewährleistung einer vollständigen und ordnungsgemäßen Markttransparenz, die eine Voraussetzung dafür ist, dass alle Wirtschaftsakteure an integrierten Finanzmärkten teilnehmen können, und von wesentlicher Bedeutung, um Insidergeschäften und der Irreführung von Anlegern vorzubeugen.

Diese Regelung gilt seit dem 3. Juli 2016. Ältere Meldungen basieren auf dem davor geltenden § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Ad-hoc News 2013

  • 19.11.2013

    Deutsche Wohnen AG: Deutsche Wohnen AG beschließt Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie Angebot zum Erwerb der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen der GSW Immobilien AG

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  • 31.10.2013

    Übernahmeangebot GSW Immobilien AG - Mindestannahmequote überschritten

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  • 14.10.2013

    Deutsche Wohnen AG und GSW Immobilien AG schließen Vereinbarung über den Zusammenschluss (Business Combination Agreement) ab

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  • 20.08.2013

    Umtauschangebot und Kapitalerhöhung im Rahmen des angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots der Deutsche Wohnen AG für alle ausstehenden Aktien der GSW Immobilien AG

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  • 26.04.2013

    Deutsche Wohnen erwirbt rund 7.800 Wohneinheiten im Großraum Berlin und beschließt Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen

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  • 16.01.2013

    Deutsche Wohnen AG platziert Kapitalerhöhung erfolgreich

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  • 15.01.2013

    Deutsche Wohnen AG beschließt Barkapitalerhöhung

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