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Nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MMVO) müssen Inlandsemittenten von Finanzinstrumenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen.

Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist die Gewährleistung einer vollständigen und ordnungsgemäßen Markttransparenz, die eine Voraussetzung dafür ist, dass alle Wirtschaftsakteure an integrierten Finanzmärkten teilnehmen können, und von wesentlicher Bedeutung, um Insidergeschäften und der Irreführung von Anlegern vorzubeugen.

Diese Regelung gilt seit dem 3. Juli 2016. Ältere Meldungen basieren auf dem davor geltenden § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Ad-hoc News 2012

  • 24.10.2012

    Deutsche Wohnen führt außerordentliche HV zur Schaffung neuen genehmigten Kapitals durch

    Frankfurt am Main / Berlin, 24. Oktober 2012. Der Vorstand der Deutschen Wohnen AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, heute zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 4. Dezember 2012 in Frankfurt am Main einzuladen. Das Management der Deutschen Wohnen AG - unterstützt durch den Aufsichtsrat - möchte in dieser Hauptversammlung ein

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  • 19.06.2012

    Deutsche Wohnen AG setzt Bezugspreis der Barkapitalerhöhung fest

    Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Australien und Japan Frankfurt am Main / Berlin, 19. Juni 2012 - Die Deutsche Wohnen AG hat heute den Bezugspreis je neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktie (Stückaktie) der Gesellschaft im Rahmen der am 11. Juni 2012 beschlossenen Barkapitalerhöhung aus genehmigtem

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  • 11.06.2012

    Deutsche Wohnen AG: Deutsche Wohnen AG beschließt Barkapitalerhöhung zur Finanzierung des geplanten Erwerbs der BauBeCon Gruppe

    Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Australien und Japan Frankfurt am Main / Berlin, 11. Juni 2012 - Der Vorstand der Deutsche Wohnen AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrechten für die Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch

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  • 27.05.2012

    Deutsche Wohnen AG unterzeichnet Kaufvertrag zum Erwerb von Gesellschaften der BauBeCon Gruppe

    Frankfurt am Main, 27. Mai 2012. Die Deutsche Wohnen AG hat heute bekannt-gegeben, dass sie mit Barclays Bank PLC eine Vereinbarung zum Erwerb von Gesellschaften der BauBeCon Gruppe geschlossen hat. Die zu erwerbenden Gesellschaften der BauBeCon Gruppe halten rund 23.500 Wohneinheiten. Die geographischen Schwerpunkte des Portfolios bilden urbane Ballungszentren

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