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Nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MMVO) müssen Inlandsemittenten von Finanzinstrumenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen.

Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist die Gewährleistung einer vollständigen und ordnungsgemäßen Markttransparenz, die eine Voraussetzung dafür ist, dass alle Wirtschaftsakteure an integrierten Finanzmärkten teilnehmen können, und von wesentlicher Bedeutung, um Insidergeschäften und der Irreführung von Anlegern vorzubeugen.

Diese Regelung gilt seit dem 3. Juli 2016. Ältere Meldungen basieren auf dem davor geltenden § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Ad-hoc News 2007

  • 07.12.2007

    GEHAG nun zu 99,99 Prozent bei Deutsche Wohnen

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  • 23.10.2007

    Deutsche Wohnen AG: Ergebnis der Portfolioneubewertung

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  • 28.09.2007

    Deutsche Wohnen AG: Veränderungen im Vorstand

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  • 17.09.2007

    Hermann T. Dambach neuer Aufsichtsratsvorsitzender bei der Deutsche Wohnen AG

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  • 27.07.2007

    Deutsche Wohnen AG: Halbjahresergebnisse 2007

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  • 20.07.2007

    Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen AG

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  • 03.07.2007

    Deutsche Wohnen AG: Einigung über Zusammenschluss mit der GEHAG-Gruppe

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  • 20.04.2007

    Deutsche Wohnen AG: Veränderungen im Vorstand

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  • 05.02.2007

    Deutsche Wohnen mit Rekordergebnis - Deutliche Überschreitung der Ergebnisprognose und des Vorjahresergebnisses 2005

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