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15.11.2019

Deutsche Wohnen SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

ZULASSUNGSFOLGEPFLICHT: Deutsche Wohnen SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Deutsche Wohnen SE / Deutsche Wohnen SE: Bekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und nach Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
15.11.2019 / 07:45
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Bekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Berlin, Deutschland, 15. November 2019 - Der Vorstand der Deutsche Wohnen SE (die 'Gesellschaft') hat am 12. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu maximal 25.000.000 Aktien der Deutsche Wohnen SE (ISIN: DE000A0HN5C6) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu EUR 750.000.000 (das 'Aktienrückkaufprogramm') durchzuführen. Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 15. November 2019 und endet spätestens mit Ablauf des 30. Oktober 2020. Die zurückgekauften Aktien der Gesellschaft sollen für nach der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Hauptversammlung vom 15. Juni 2018 zulässige Zwecke verwendet werden.

Das Aktienrückkaufprogramm wird auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Deutsche Wohnen SE vom 15. Juni 2018 durchgeführt. Danach ist die Deutsche Wohnen SE ermächtigt, bis zum 14. Juni 2023 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Deutsche Wohnen SE zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien der Deutsche Wohnen über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.

Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erfolgt durch ein Kreditinstitut. Sofern Aktien der Deutsche Wohnen SE während eines geschlossenen Zeitraums im Sinne von Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in der berichtigen Fassung vom 21. Dezember 2016 oder während eines Zeitraums zurückgekauft werden sollen, in dem die Deutsche Wohnen SE beschlossen hat, die Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 aufzuschieben, hat die Deutsche Wohnen SE ein Kreditinstitut mit der Abwicklung solcher Rückkäufe beauftragt, welches seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Deutsche Wohnen SE entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unter Beachtung der vertraglichen Verpflichtungen unabhängig und unbeeinflusst von der Deutsche Wohnen SE trifft. Die Deutsche Wohnen SE wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Die Deutsche Wohnen SE wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Deutsche Wohnen SE vom 15. Juni 2018 durchführen. Sofern die Deutsche Wohnen SE ein Kreditinstitut mit dem Erwerb von Aktien der Deutsche Wohnen SE beauftragt hat, hat die Deutsche Wohnen SE auch dieses entsprechend verpflichtet.

Die Aktien der Deutsche Wohnen SE werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Deutsche Wohnen SE nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Deutsche Wohnen SE an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Deutsche Wohnen SE die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website unter https://www.deutsche-wohnen.com/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Ende

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'werden', 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon ausgehen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Deutsche Wohnen und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Wohnen und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Deutsche Wohnen oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.



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