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Der Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE vereinbart die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft nach Maßgabe des folgenden, vom Aufsichtsrat am 29. März 2022 beschlossenen und von der Hauptversammlung am 2. Juni 2022 gebilligten Vergütungssystems.
System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Deutsche Wohnen SE
Gemäß § 162 AktG i.V.m. Artikel 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO haben Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2021 den Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat gewährte und geschuldete Vergütung („Vergütungsbericht“) erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich erforderlichen Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021