Die ordentliche Hauptversammlung 2020 der Deutsche Wohnen SE fand am Freitag, 5. Juni 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Sitz der Deutsche Wohnen SE, Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin, in Form einer virtuellen Hauptversammlung statt. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgte ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die gesamte Versammlung wurde nach Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht für angemeldete Aktionäre im HV-Portal in Bild und Ton übertragen.
Die Verwaltung der Deutsche Wohnen SE hält den Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 der Deutsche Wohnen SE) für unbegründet und hält an ihrem entsprechenden Beschlussvorschlag fest.