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Nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MMVO) müssen Inlandsemittenten von Finanzinstrumenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen.

Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist die Gewährleistung einer vollständigen und ordnungsgemäßen Markttransparenz, die eine Voraussetzung dafür ist, dass alle Wirtschaftsakteure an integrierten Finanzmärkten teilnehmen können, und von wesentlicher Bedeutung, um Insidergeschäften und der Irreführung von Anlegern vorzubeugen.

Diese Regelung gilt seit dem 3. Juli 2016. Ältere Meldungen basieren auf dem davor geltenden § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Ad-hoc News 2020

  • 12.11.2020

    Deutsche Wohnen SE: Erwartete deutliche Aufwertung des Immobilienportfolios zum 31. Dezember 2020

    Deutsche Wohnen SE / Schlagwort(e): Immobilien Deutsche Wohnen SE: Erwartete deutliche Aufwertung des Immobilienportfolios zum 31. Dezember 2020 12.11.2020 / 18:57 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung

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  • 14.09.2020

    Deutsche Wohnen SE beschließt Beendigung des Aktienrückkaufprogramms

    Deutsche Wohnen SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Deutsche Wohnen SE beschließt Beendigung des Aktienrückkaufprogramms 14.09.2020 / 11:43 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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