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Nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MMVO) müssen Inlandsemittenten von Finanzinstrumenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen.

Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist die Gewährleistung einer vollständigen und ordnungsgemäßen Markttransparenz, die eine Voraussetzung dafür ist, dass alle Wirtschaftsakteure an integrierten Finanzmärkten teilnehmen können, und von wesentlicher Bedeutung, um Insidergeschäften und der Irreführung von Anlegern vorzubeugen.

Diese Regelung gilt seit dem 3. Juli 2016. Ältere Meldungen basieren auf dem davor geltenden § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Ad-hoc News 2015

  • 27.11.2015

    Deutsche Wohnen AG: Deutsche Wohnen erwirbt Portfolio mit rund 13.600 Wohneinheiten

    Frankfurt am Main/ Berlin, 27. November 2015 - Die Deutsche Wohnen AG hat heute eine Vereinbarung über den Erwerb eines rund 13.600 Wohneinheiten umfassenden Immobilienportfolios mit der PATRIZIA Immobilien AG geschlossen. Damit hat die Deutsche Wohnen im 2. Halbjahr insgesamt rund 15.200 Wohneinheiten erworben. Rund 5.600 dieser Wohneinheiten befinden

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  • 09.11.2015

    Deutsche Wohnen AG: Andreas Segal verlässt den Vorstand der Deutsche Wohnen AG

    Frankfurt, 09. November 2015 - Andreas Segal, Mitglied des Vorstands der Deutsche Wohnen AG, wird den Vorstand im gegenseitigen Einvernehmen zum 11. November 2015 verlassen. Die Aufgaben von Herrn Segal werden künftig von Michael Zahn (Investor Relations, Legal) und Lars Wittan (Corporate Finance) übernommen. Andreas Segal gehörte seit Januar 2014

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  • 21.10.2015

    Deutsche Wohnen AG: Absage der für den 28. Oktober 2015 einberufenen Hauptversammlung - Deutsche Wohnen nimmt Abstand vom Umtauschangebot für alle ausstehenden Aktien der LEG Immobilien AG

    Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen AG ("Deutsche Wohnen") haben beschlossen, die für den 28. Oktober 2015 um 10:00 Uhr (MEZ) in das SAALBAU Titus-Forum, Walter-Möller-Platz 2, 60439 Frankfurt am Main, einberufene außerordentliche Hauptversammlung der Deutsche Wohnen nicht durchzuführen. Die im Bundesanzeiger am 21. September 2015 bekannt

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  • 20.09.2015

    Deutsche Wohnen AG: Umtauschangebot und Kapitalerhöhung im Rahmen eines öffentlichen Umtauschangebots der Deutsche Wohnen AG für alle ausstehenden Aktien der LEG Immobilien AG

    DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. Umtauschangebot und Kapitalerhöhung im Rahmen

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  • 27.05.2015

    Deutsche Wohnen AG setzt Bezugspreis der Barkapitalerhöhung fest

    NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN UND JAPAN Deutsche Wohnen AG setzt Bezugspreis der Barkapitalerhöhung fest Frankfurt am Main / Berlin, 27. Mai 2015. Die Deutsche Wohnen AG hat heute den Bezugspreis je neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktie (Stückaktie) der Gesellschaft im Rahmen der am

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  • 20.05.2015

    Deutsche Wohnen beschließt Barkapitalerhöhung im Zusammenhang mit erfolgreicher Unterzeichnung von Portfolio-Ankäufen und geplanter Refinanzierung

    NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB DEN USA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. BITTE BEACHTEN SIE DIE HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG. Deutsche Wohnen beschließt Barkapitalerhöhung im Zusammenhang

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  • 15.04.2015

    Deutsche Wohnen AG: Mindestannahmequote für Conwert-Übernahme nicht erreicht

    NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. Mindestannahmequote für Conwert-Übernahme nicht erreicht Berlin, 15. April

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  • 15.02.2015

    Deutsche Wohnen AG kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in bar für alle ausstehenden Aktien u. Wandelschuldverschreibungen der conwert Immobilien Invest SE und antizipatorisches Pflichtangebot für alle Aktien d. ECO Business-Immobilien AG an

    NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. AD-HOC-MELDUNG NACH § 15 WPHG Deutsche Wohnen AG kündigt freiwilliges öffentliches

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  • 08.01.2015

    Deutsche Wohnen AG: Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen AG verlängert Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Michael Zahn sowie des Finanzvorstands Andreas Segal

    Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen AG verlängert Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Michael Zahn sowie des Finanzvorstands Andreas Segal Frankfurt am Main, 8. Januar 2015. Der Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen AG hat heute einstimmig beschlossen, die bis zum 31.12.2015 laufende Bestellung von Herrn Michael Zahn als Vorstandsvorsitzenden für fünf Jahre

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