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Nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MMVO) müssen Inlandsemittenten von Finanzinstrumenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen.

Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist die Gewährleistung einer vollständigen und ordnungsgemäßen Markttransparenz, die eine Voraussetzung dafür ist, dass alle Wirtschaftsakteure an integrierten Finanzmärkten teilnehmen können, und von wesentlicher Bedeutung, um Insidergeschäften und der Irreführung von Anlegern vorzubeugen.

Diese Regelung gilt seit dem 3. Juli 2016. Ältere Meldungen basieren auf dem davor geltenden § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Ad-hoc News 2011

  • 28.12.2011

    Deutsche Wohnen und RREEF verständigen sich über Verlustausgleich

    Frankfurt am Main / Berlin, 28. Dezember 2011 - Die Deutsche Wohnen AG und die RREEF Management GmbH (RREEF) haben sich auf den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs verständigt, um einen laufenden Rechtsstreit über den Verlustausgleich für die Geschäftsjahre 1999 bis 2001 und 2004 bis 2006 (1. Halbjahr) beizulegen. RREEF wird

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  • 24.11.2011

    Deutsche Wohnen AG setzt Bezugspreis der Barkapitalerhöhung fest

    Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Australien und Japan Frankfurt am Main / Berlin, 24. November 2011 - Die Deutsche Wohnen AG hat heute den Bezugspreis je neuer auf den Inhaber lautender Stammaktie (Stückaktie) der Gesellschaft im Rahmen der am 14. November 2011 beschlossenen Barkapitalerhöhung

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  • 14.11.2011

    Deutsche Wohnen AG beschließt Barkapitalerhöhung

    Frankfurt am Main / Berlin, 14. November 2011 - Der Vorstand der Deutsche Wohnen AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrechten für die Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals von EUR 81.840.000 um bis zu

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  • 18.03.2011

    Deutsche Wohnen AG: Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen beschließt Verlängerung des Amts von Finanzvorstand Helmut Ullrich und Bestellung von Lars Wittan zum weiteren Vorstandsmitglied ab 1. Oktober 2011

    Frankfurt am Main, 18. März 2011: Der Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen AG hat heute einstimmig beschlossen, die Amtszeit von Herrn Helmut Ullrich als Vorstandsmitglied der Gesellschaft um ein weiteres Jahr bis zum Ablauf des 31. Dezember 2012 zu verlängern. Herr Ullrich gehört dem Vorstand seit 1. August 2007 an und verantwortet die Bereiche Finanzen,

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  • 13.01.2011

    Deutsche Wohnen AG: Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen verlängert Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Michael Zahn

    Frankfurt am Main, 13. Januar 2011. Der Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen AG hat heute einstimmig beschlossen, die Bestellung von Michael Zahn als Vorstandsvorsitzenden für fünf Jahre bis zum 31.Dezember 2015 zu verlängern. Zahn gehört dem Vorstand seit dem 01. August 2007 an. Kontakt: +49 (0)30 / 897 86 - 545 13.01.2011 Die DGAP Distributionsservices

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