Ad-hoc-Mitteilungen

Nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen Inlandsemittenten von Finanzinstrumenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen.
Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist es, einen gleichen Informationsstand der Marktteilnehmer durch eine schnelle und gleichmäßige Unterrichtung des Marktes zu erreichen, damit sich keine unangemessenen Börsen- oder Marktpreise aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung des Marktes bilden. Die Ad-hoc-Publizitätspflicht dient daher dem Interesse des gesamten Anlegerpublikums, sichert die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes und schafft gleiche Chancen durch Transparenz.

2012

Im Moment sind keine News verfügbar

Datum Mitteilung

2011

Datum Mitteilung
28.12.2011 Deutsche Wohnen und RREEF verständigen sich über Verlustausgleich
24.11.2011 Deutsche Wohnen AG setzt Bezugspreis der Barkapitalerhöhung fest
14.11.2011 Deutsche Wohnen AG beschließt Barkapitalerhöhung
18.03.2011 Deutsche Wohnen AG: Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen beschließt Verlängerung des Amts von Finanzvors...
13.01.2011 Deutsche Wohnen AG: Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen verlängert Bestellung des Vorstandsvorsitzenden...